Nutzungsbedingungen
Sämtliche Boote müssen 100m Uferabstand einhalten §46 SchO.
Für Unglücksfälle aller Art wird vom Vermieter nicht gehaftet.
Für Beschädigungen an Booten und Rudern haftet der Mieter.
Segelboote mit Führer sind auf Anfrage möglich; Preis nach Vereinbarung.
Auf Wunsch leihen wir Ihnen kostenfrei eine Badeleiter für Elektroboote.
Sämtliche Boote sind TÜV-geprüft und unsinkbar.
Gerichtsstand Miesbach